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Angebot im öffentlichen Verkehr in der Schweiz wird schrittweise erhöht

Abgestimmt auf Wirtschaft und Gesellschaft baut auch der öffentliche Verkehr in der Schweiz sein Angebot wieder aus. Bei der SBB und einzelnen Transportunternehmen wird dieser Angebotsausbau schrittweise ab dem 27. April 2020 umgesetzt. Priorität haben ÖV-Angebote für Arbeitnehmende sowie Schülerinnen und Schüler. Auf nicht unbedingt nötige Fahrten und Reisen ist gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiterhin zu verzichten. Ein umfassender Angebotsausbau im ÖV erfolgt am 11. Mai 2020.

Auf der IC-Linie 1 erfolgt am 27. April 2020 die Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Fribourg und Genève-Aéroport 

                                                                                                                                                                             Foto: Marcel Manhart

 

 

 

Seit dem 19. März 2020 gilt im Öffentlichen Verkehr (ÖV) ein Übergangsfahrplan. Aufgrund der geplanten Lockerungen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die der Bundesrat angekündigt hat, erfolgt ein umfassender Angebotsausbau im ÖV per 11. Mai 2020. Bei der SBB und einzelnen Transportunternehmen wird dieser Angebotsausbau schrittweise ab dem 27. April umgesetzt. SBB und PostAuto AG entwickeln als Systemführerinnen Schiene und Strasse auf diesen Zeitpunkt hin ein Schutzkonzept für die Reisenden und die Mitarbeitenden. Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden und Passagieren hat weiterhin oberste Priorität.

 

 

Ab Montag, 27. April 2020 verkehren zusätzlich zum aktuellen Angebot wieder folgende Züge:

  • IC1 Zürich HB–Genève-Aéroport: Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Fribourg und Genève Aéroport
  • IR70 Luzern–Zürich HB: Wiederherstellung des Halbstundentakts zwischen Zürich HB und Luzern
  • IR75 Zürich HB–Weinfelden–Konstanz: Wiederherstellung des Angebots zwischen Zürich HB und Kreuzlingen
  • IR17 Zürich HB–Olten–Bern: Halbstundentakt zwischen Olten und Bern über die Stammlinie via Burgdorf ist wiederhergestellt
  • ZVV S19 Dietikon–Effretikon–Dietikon: Erhöhung des Angebots
  • RE Annemasse–Genève–Lausanne–Vevey/St-Maurice: Halbstundentakt zwischen Genève und Annemasse

 

Einzelne regionale Verkehrsbetriebe werden ab 27. April 2020 wieder zum regulären Fahrplan wechseln. Es wird, wenn immer möglich, darauf geachtet, dass weiterhin durchgehende Reiseketten angeboten werden. Störungen und Anschlussbrüche sind dennoch nicht ausgeschlossen. Aktuelle Reiseinformationen finden sich im Online-Fahrplan.

 

Die Empfehlungen zum Verzicht auf unnötigen Verkehr, zum Abstandhalten und zur Hygiene des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben gültig und wichtig: Insbesondere ist auf Freizeit- und touristische Fahrten weiterhin zu verzichten; und es soll wenn möglich weiterhin im Homeoffice gearbeitet werden.

 

 

Bis mindestens 26. April 2020 gilt:

 

  • Wenn Sie auf den ÖV nicht verzichten können, konsultieren Sie bitte kurz vor jeder Reise den  Online-Fahrplan, da es im Übergangsfahrplan zu Ausfällen, Verspätungen und Anschlussbrüchen kommen kann.

  • Der internationale Personenverkehr ist eingestellt. Im grenzüberschreitenden Regionalverkehr werden einige Verbindungen nach wie vor betrieben.

  • Bitte kaufen Sie Ihre Billette digital (via SBB Website oder in der SBB Mobile App) und schützen Sie damit sich selber und das SBB Personal. 

 

Was bedeuten diese Fahrplanwechsel für die SBB und die Bahnreisenden?

 

Bei diesen Massnahmen handelt es sich um die grössten Fahrplanwechsel (Reduktion und Wiederinbetriebnahme), die in so kurzer Zeit je umgesetzt wurden. Billette von Reisenden, die ihren Anschluss verpassen, bleiben uneingeschränkt gültig. Der Online-Fahrplan wird täglich aktualisiert, sobald die Fahrplanänderungen in den Systemen angepasst sind.

 

 

Welche Art von Verbindungen sind bis zum 26. April 2020 gestrichen?

 

Früh- und Spätverbindungen sind nicht von Einschränkungen betroffen. Diese Verbindungen sind sehr wichtig für Menschen, die Schicht arbeiten und somit auch für die Erschliessung der Schweiz und ihrer Regionen. Was wegfällt, sind viele Verbindungen mitten in der Nacht. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen ersatzlos aus. Mit allen diesen Reduktionen kann auch während dieser schwierigen Zeit die Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs sowie die Erschliessung von überlebenswichtigen Einrichtungen wie Spitälern und Lebensmittelläden weiterhin gewährleistet werden.

 

 

Informationen und Empfehlungen des BAG

 

Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben. Bei der Bewältigung der Pandemie liegt die Federführung für Verhaltens-Massnahmen und Empfehlungen auch in Bezug auf den ÖV beim BAG. In der ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus übernehmen im öV die SBB für den Schienenbereich und die PostAuto Schweiz AG für den Strassenbereich eine Systemführerschaft.

 

Das BAV sorgt mit verschiedenen Sondermassnahmen bei der Finanzierung und der Aufsicht für möglichst gute Rahmenbedingungen. Für Inhaber von ÖV-Abos wurde eine Entschädigungsregelung erarbeitet; federführend ist die Branchenorganisation Alliance Swiss Pass. Die einzelnen Verkehrsunternehmen sind für die verbindliche Umsetzung der Entscheide der Systemführerinnen verantwortlich. Dies gilt nicht nur bezüglich Angebotsdichte, sondern auch bezüglich Betrieb bzw. Produktion des ÖV-Angebots und damit Themen wie Hygienemassnahmen in den Fahrzeugen und Schutzmassnahmen für das Personal.

 

Seilbahnunternehmen sowie Schiffunternehmen, welche eine Grunderschliessung mit ÖV sicherstellen, werden durch den Systemführer Strasse (PostAuto) betreut.



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