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DB verlängert Sonderkulanz zur Stornierung von Fahrausweisen bis 4. Mai 2020

Die DB hat ihre Kulanzregelungen erneut angepasst. Die Sonderkulanz mit der Möglichkeit, bis 13. März 2020 gekaufte Tickets schnell und einfach online in einen drei Jahre gültigen Gutschein umzuwandeln, verlängert die DB für alle Tickets mit Reisedatum bis zum 4. Mai 2020. Zusätzlich macht die DB ihren Kunden für Reisen nach dem 4. Mai 2020 das Angebot, jedes bis einschliesslich 13. März 2020 gebuchte Fernverkehrsticket für Fahrten bis einschliesslich 31. Oktober 2020 flexibel ohne Zugbindung zu nutzen. Mit der Verordnung der Kontaktsperren in Deutschland ab dem 13. März hat die Deutsche Bahn eine weitreichende Kulanz und seitdem die Stornierung und flexible Nutzung von rund fünf Millionen Fahrten ermöglicht. Seit dem 2. April kann die Stornierung eines bei der Deutschen Bahn online oder mobil gebuchten Tickets auch schnell und direkt selbständig online gemacht werden.

Für  alle  bis  einschliesslich  13. März 2020   gekauften  Tickets  für   Reisen  zwischen  dem  13. März  und  4. Mai 2020  gewährt die DB weitgehende Sonderkulanzregelungen                                                                         Foto: Marcel Manhart

 

 

 


Reisende mit einer Fahrkarte des Fernverkehrs

 

Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht mehr antreten möchten, können ihre bis zum 13. März 2020 gebuchten Tickets mit Reisetag bis zum 4. Mai 2020 kostenfrei in einen Gutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Das gilt auch für Super Sparpreise, Sparpreise und Gruppenfahrkarten. Den Antrag auf Erstattung wird bis zum 30. Juni 2020 entgegen genommen.

Reisende, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise verschieben möchten, können Ihre bis zum 13. März 2020 gekauften Tickets für Reisetage bis 4. Mai 2020 nun bis zum 31. Oktober 2020 flexibel nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen (national und international) ist aufgehoben.

Für Reisende mit Gruppenfahrkarte gilt diese flexible Nutzungsmöglichkeit jedoch nicht. Die Cityfunktion bei Sparpreisen ist ebenfalls nicht von der Sonderkulanz erfasst. Für die Fahrt zum/vom Bahnhof im Abgangs- oder Zielort ist eine neue Fahrkarte für den ÖPNV vor Ort zu erwerben.

 

Inhaber von Flexpreis-Tickets können auch unabhängig von diesen Kulanzregelungen weiterhin ihr Ticket stornieren und rückerstatten lassen. Inhaber einer BahnCard 25, BahnCard 50 bzw. einer Probe BahnCard 25 oder Probe BahnCard 50, die ihre BahnCard wegen der Corona-Krise nicht wie gewünscht nutzen konnten, erhalten für die entstandenen Einschränkungen einen Reisegutschein.
 

 

Wo kann ich meine Fahrkarte stornieren?

 

Reisende mit Flexpreis Fernverkehr oder Flexpreis Business Tickets, bei denen eine kostenfreie Stornierung möglich ist, nutzen bitte die üblichen Stornierungswege, insbesondere ihr Geschäftskundenportal oder Online-/Mobile-Tickets über folgenden Link: bahn.de/stornierung.

Reisende mit einem online oder mobil gekauften Sparpreis oder Super Sparpreis (auch international) können seit dem 2. April 2020 die Stornierung schnell und direkt selbständig durchführen.

Alternativ dazu können Sie das Kulanzformular nutzen. Die DB weisen aber darauf hin, dass aufgrund des hohen Anfragevolumen mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Inhaber einer BahnCard 100 oder ProbeBahnCard 100 wenden sich wie gewohnt an ihren BahnComfort Service.

Kunden mit Fragen zur Abwicklung von BahnBonus-Punkten wenden sich bitte an 0180 6 34 00 35 oder bahnbonus-service@bahn.de.

Kunden mit Gruppenfahrkarten (national und international) können ihre Gruppentickets zur Erstattung einreichen. Bitten wenden Sie sich

  • bei online gekauften Gruppen-Tickets (z.B. Super Sparpreis oder Sparpreis Gruppe, auch international) mit diesem Kulanzformular an die Bahn.
  • bei über bahn.de angefragten und per E-Mail bestätigten Gruppenbuchungen an: gruppenreisen@dbdialog.de.
  • bei Kauf in einer DB Verkaufsstelle an die jeweilige Verkaufsstelle.
  • bei Sparpreis Touristik Gruppe (auch international) an den Veranstalter oder die Verkaufsstelle.

Reisende mit einer Fahrkarte Rail&Fly wenden sich an ihren Veranstalter oder die Verkaufsstelle.

Reisende, die ihre Fahrkarte in einer Verkaufsstelle (z.B. Reisezentrum, DB-Agentur) oder am Automaten gekauft haben, wenden sich bitte an eine der geöffneten DB-Verkaufsstellen oder senden einen Brief mit der Fahrkarte und -wenn vorhanden- ihrer E-Mail-Adresse an:

DB Fernverkehr AG
Kundendialog
Postfach 10 06 13
96058 Bamberg

Reisende mit Streckenzeitkarten des Fernverkehrs im Abo kontaktieren ihr Abo Center. Alle übrigen Inhaber einer Streckenzeitkarte des Fernverkehrs (Nutzung mit ICE, IC/EC ) wenden sich bitte an ihre Verkaufsstelle. Für Streckenzeitkarten des Nahverkehrs (RE, RB und andere regionale Verkehrsanbieter) gibt es keine Kulanzregelungen.

Inhaber eines Eurail-Passes oder Interrail-Passes wenden sich bitte an ihre Verkaufsstelle oder an www.eurail.com.

Inhaber eines German Rail Passes wenden sich an ihre Verkaufsstelle oder fahrkartenservice@bahn.de.

Reisende, die ihre Fahrkarte über international-bahn.de gebucht haben (z.B. Thalys, inneritalienische Hochgeschwindigkeitszüge) wenden sich per E-Mail an service-international@bahn.de.

 

 

Sonderregelung für die BahnCard 25 / BahnCard 50

 

Grundsätzlich ist die BahnCard 25 bzw. BahnCard 50 über die gesamte Laufzeit nutzbar und rechnet sich oft schon nach wenigen Fahrten. Nichtsdestotrotz ist es so, dass das Reisen für viele derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Als Ausgleich bieten die DB allen betroffenen Kunden mit einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 einen Reisegutschein an.

Voraussetzung ist eine aktuell gültige BahnCard und bei Neukunden zusätzlich ein Kauf der BahnCard bis einschliesslich 13. März 2020. Der Gutscheinwert orientiert sich dabei an der Art Ihrer BahnCard und liegt zwischen 10 und 50 Euro. Inhaber einer BahnCard 25 2. Klasse erhalten zum Beispiel 10 Euro und Inhaber einer BahnCard 50 1. Klasse 50 Euro.

 

 

Reisende mit einer Fahrkarte des Nahverkehrs

Reisende im Nahverkehr mit einer Einzelfahrkarte (z.B. Flexpreis) bzw. einem Pauschalticket (z.B. Quer-durchs-Land-Ticket) des DB-Tarifs können Ihre Reise kostenfrei stornieren. Dies gilt für alle bis zum 13. März 2020 gebuchten Fahrkarten mit Reisetag bis zum 4. Mai 2020. Betroffene Kunden wenden sich bitte an die Verkaufsstellen und den Kundendialog des Unternehmens, das die Fahrkarte ausgegeben hat.

Für Streckenzeitkarten des Nahverkehrs sowie Fahrkarten im Nahverkehr des DB-Tarifs mit einem Buchungsdatum ab dem 14. März 2020 oder einem Reisedatum ab dem 5. Mai 2020 gelten die tariflichen Regelungen. Diese Fahrkarten werden nicht kostenfrei erstattet. Für Reisende im Nahverkehr mit einer Fahrkarte eines Verkehrsverbunds oder Landestarifs gelten die Regelungen des jeweiligen Verbund- oder Landestarifs.

 

 

Wo kann ich meine Fahrkarte stornieren?

 

Reisende mit Flexpreis Nahverkehr, bei denen eine kostenfreie Stornierung möglich ist, nutzen bitte die üblichen Stornierungswege, insbesondere für Online-/Mobile-Tickets über folgenden Link: bahn.de/stornierung.

Reisende mit einem online oder mobil gekauften Flexpreis Nahverkehr, Länder-Ticket (ausser Baden-Württemberg-, Hessen-, Niedersachsen- und Schöner-Tag-Ticket) und Quer-durchs-Land-Ticket möchten wir informieren, dass Sie ab dem 2. April 2020 die Stornierung Ihres online oder mobil gebuchten Flexpreis-, Länder- und Quer-durchs-Land-Ticket schnell und direkt selbständig durchführen können. Wir empfehlen Ihnen dringend, zu warten, bis die neue Funktion zur Verfügung steht.

Alternativ dazu können Sie das Kulanzformular nutzen. Wir weisen aber darauf hin, dass aufgrund des hohen Anfragevolumen mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Reisende, die ein anderes Pauschalpreisticket (z.B. Regio-Ticket) besitzen oder Ihre Fahrkarte in einer Verkaufsstelle (z.B. Reisezentrum, DB-Agentur) oder am Automaten gekauft haben, wenden sich bitte an eine DB-Verkaufsstelle oder den Kundendialog: Kontaktformular Kundendialog Nahverkehr.

 

 

Tickets mit einem Buchungsdatum ab dem 14. März oder einem Reisedatum ab dem 5. Mai


Fahrkarten mit einem Buchungsdatum ab dem 14. März 2020 oder einem Reisedatum ab dem 5. Mai 2020 werden nicht kostenfrei in einen Gutschein im Wert Ihres Tickets umgewandelt. Die Zugbindung ist bei diesen Fahrkarten nicht aufgehoben. Durch die besondere Situation des Coronavirus können sich kurzfristig Änderungen geben. Über das weitere Vorgehen wird die DB regelmässig informieren.




 

Wenn Sie ein Kundenkonto haben, können Sie Ihr Ticket noch einfacher über bahn.de/meinebahn stornieren



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