Die Schweizerische Südostbahn (SOB) und die SBB haben eine langfristige Zusammenarbeit beschlossen. Gemäss einer heute unterzeichneten Vereinbarung, fährt und vermarktet die SOB ab Dezember 2020 zwei Linien der SBB im Co-Branding. Dies wird in eigener betrieblicher Verantwortung erfolgen, aber unter dem Dach einer einheitlichen SBB Fernverkehrskonzession. Die Kooperation der beiden Bahnen bringt einen direkten Nutzen für die Bahnkunden.
SOB FLIRT und SBB KISS - Strategische Kooperation zwischen SOB und SBB Foto: Marcel Manhart
Wie im Februar 2017 angekündigt, bleibt die SBB im laufenden Fernverkehrs-Konzessionsverfahren gesprächsbereit und prüft mögliche Kooperationsvarianten. Die SOB und SBB haben sich nach intensiven Gesprächen auf eine strategische Kooperation geeinigt: Ab Ende 2020 wird die SOB zwei Linien der SBB mit eigenem Rollmaterial und im Co-Branding SOB-SBB fahren und vermarkten. Für diese Leistungen wird die SOB von der SBB abgegolten. Es handelt sich dabei um die folgenden Linien:
1. Zürich–Zug–Arth-Goldau– bzw. Basel–Olten–Luzern–Gotthard-Panoramastrecke–Bellinzona–Locarno/Lugano
2. Bern–Burgdorf–Langenthal–Olten-Zürich–Pfäffikon–Ziegelbrücke–Sargans–Chur
Mit dieser langfristig angelegten Kooperation intensivieren die SOB und die SBB ihre Zusammenarbeit. Diese bringt den Kunden auf beiden Linien Angebots- und Komfortsteigerungen: durchgängige Verbindungen von Basel bzw. Zürich über die Gotthard-Panoramastrecke ohne Umsteigen in Erstfeld und eine direkte IR-Verbindung von Bern nach Chur. Kunden profitieren zudem von neuen Fernverkehrszügen der SOB mit aufgewerteter 1. Klasse (2:1-Bestuhlung) entsprechend dem neuen Kundenversprechen für alle Interregio-Züge. Dank der vertieften Zusammenarbeit erzielen beide Bahnen wirtschaftliche Synergien bei der Bahnproduktion. Konkret kann das Rollmaterial beider Bahnen besser eingesetzt und ausgelastet werden. Zusätzlich bringt die SOB ihre Stärken beim flexiblen Einsatz der Züge und der aktiven Linienvermarktung ein.
Allfällige Personalübertritte vom einen zum anderen Bahnunternehmen werden im Rahmen der bestehenden Gesamtarbeitsverträge der beiden Unternehmen geplant und mit den Mitarbeitenden besprochen. Stellen werden keine abgebaut. Die Umsetzung erfolgt per Dezember 2020. Im Vorfeld wird die SOB via bestehende Optionen das benötigte Rollmaterial beschaffen und der gemeinsame Betrieb wird sorgfältig vorbereitet. Die vereinbarte Kooperation bringt Vorteile für die Kunden und beide Unternehmen.
Die Fernverkehrskonzession
Die Fernverkehrskonzession ist das Recht und die Pflicht, die der Bund einem Transportunternehmen zur Betreibung der in der Konzession enthaltenen Fernverkehrslinien vergibt. Das BAV erteilte der SBB am 25. Februar 2000 erstmalig diese Konzession, rückwirkend ab 01.01.1999. Sie wurde im Dezember 2007 um 10 Jahre erneuert. Die neue Konzession wird gültig sein ab dem 10.12.2017.
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