Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. März 2018 entschieden, dass die SBB alle neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge FV-Dosto für Fahrten mit Kundinnen und Kunden einsetzen darf. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap (Beschwerdeführer) hat im Januar eine Verbandsbeschwerde gegen die Ende November 2017 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilte befristete Betriebsbewilligung der FV-Dosto-Züge eingereicht. Die SBB nimmt das Thema Behindertengleichstellung sehr ernst und bleibt bleibt weiterhin in einem lösungsorientierten Dialog mit den Behindertenorganisationen.
Bereits seit 26. Februar 2018 sind die FV-DoSto mit Kundinnen und Kunden im Einsatz Foto: Marcel Manhart
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) entzieht der Beschwerde des Dachverbands der Behindertenorganisationen auch für die noch nicht fertiggestellten Züge die aufschiebende Wirkung. Die SBB begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Nachdem die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge seit dem 26. Februar 2018 mit Kundinnen und Kunden im Einsatz sind, kann die SBB nun alle neuen FV-Dosto nach Fertigstellung auf ausgewählten Strecken einsetzen und somit schrittweise in den Betrieb aufnehmen. Weiter kann durch den Einsatz der neuen Züge älteres Rollmaterial ersetzt und unseren Kundinnen und Kunden ein höherer Fahrkomfort geboten werden. Das BVGer hält in seinem Urteil fest, dass Menschen mit Behinderungen durch den Einsatz des Rollmaterials kein Nachteil erwachse. Die neuen Züge stellten gegenüber dem alten Rollmaterial eine Verbesserung dar.
Vorausgegangen war eine Zwischenverfügung vom 14. Februar 2018, in welcher das Gericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung in Bezug auf sechs Fahrzeuge (zwei IC200, zwei IR200 und zwei IR100) entzogen hatte.
Die SBB wird nun, bevor die neuen Züge zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 voll in den neuen Fahrplan integriert werden, die Züge im Alltagsbetrieb hinsichtlich ihrer Funktionstauglichkeit und Zuverlässigkeit im Rahmen der Betriebseinführung ertüchtigen. Die Züge werden in einer ersten Phase als Interregio auf der Strecke Zürich HB–Bern sowie anschliessend auch als RegioExpress auf der Strecke Zürich HB–Chur eingesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen die neuen Züge schrittweise zwischen St. Gallen–Bern–Genève Aéroport und auf anderen Intercity-Linien zum Einsatz.
SBB offen für lösungsorientierten Dialog
Der Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap (Beschwerdeführer) hat im Januar eine Verbandsbeschwerde gegen die Ende November 2017 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilte befristete Betriebsbewilligung der FV-Dosto-Züge eingereicht. Die SBB hat am 2. Februar 2018 dem Gericht beantragt, der Verbandsbeschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen und den Einsatz der FV-Dosto mit Kunden bis zum Entscheid in der Hauptsache uneingeschränkt zu erlauben. Am 14. Februar 2018 erlaubte das Gericht den Einsatz von sechs Fahrzeugen und wies die Anträge der Beschwerdeführer auf Erlass von vorsorglichen Massnahmen ab. So kann der FV-Dosto seit dem 26. Februar 2018 erfolgreich mit Kundinnen und Kunden verkehren. Mit dem Entscheid vom 6. März 2018 wird nun dem Antrag der SBB vollumfänglich stattgegeben. Damit kann die FV-Dosto-Flotte gemäss der befristeten Betriebsbewilligung des BAV bis zum 30. November 2018 eingesetzt werden. Das Gericht folgte der Argumentation der SBB, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse am Einsatz des FV-Dosto besteht.
Die SBB begrüsst diesen Zwischenentscheid. In der Hauptsache hat das BVGer noch nicht entschieden, ob und inwiefern die FV-Dosto nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anzupassen sind.
Seit Beginn des Projekts findet eine aktive Abstimmung mit den Behindertenorganisationen statt. Sie wurden in die Fahrzeug-Konzeption einbezogen. Die Organisationen besichtigten bereits im ersten Halbjahr 2011 das 1:1 Holzmodell (Maquette) des Zuges und konnten es begehen, mit dem Rollstuhl befahren und kommentieren. Bei diesem Modell war die Rampenneigung gemäss der heutigen Ausführung des Zuges und nach Überzeugung der SBB auch gemäss der geltenden Normen gebaut. Damals erfolgten keine Einwendungen zur Rampensituation.
Die SBB bleibt weiterhin in einem lösungsorientierten Dialog mit den Behindertenorganisationen
Die SBB nimmt das Thema Behindertengleichstellung sehr ernst. Oftmals geht die SBB bei der Umsetzung über das gesetzlich geforderte und die in den Nachbarländern/der EU geltenden Standards hinaus. Die SBB investiert erhebliche Mittel in die Behindertentauglichkeit ihres Rollmaterials und, wo nötig, in ergänzende Einstiegshilfestellungen. So unterhält die SBB das SBB Call Center Handicap, das mobilitätseingeschränkten Kundinnen und Kunden bei der Planung und Durchführung von Zugreisen zur Seite steht. Reisende im Rollstuhl, Geh- und Sehbehinderte sowie geistig Behinderte erhalten kostenlose Unterstützung beim Ein- und Aussteigen. Allein im Jahr 2017 organisierte die SBB für rund 9 Millionen Franken über 142 000 solcher Einstiegshilfestellungen. Dafür standen schweizweit 77 Mitarbeitende im Einsatz. Aktuell können 78 Prozent aller möglichen Verbindungen mit dem Rollstuhl genutzt werden, d.h. entweder selbständig oder mit Unterstützung von unseren Mitarbeitenden. Auch waren per Ende 2017 mehr als die Hälfte aller SBB-Bahnhöfe barrierefrei. Davon profitierten 76 Prozent der Reisenden.
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