Am 11. Mai 2020 bauen die Schweizer Transportunternehmen ihr Angebot deutlich aus. SBB und Postauto haben als Systemführerinnen ÖV in Absprache mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV) und Gesundheit (BAG) ein Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr entwickelt: Kundinnen und Kunden des ÖV wird dringend das Tragen von Hygienemasken empfohlen, falls der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Pendlerzeiten morgens und abends sollen, wenn möglich, umgangen und schwächer frequentierte Verbindungen genutzt werden. Billette sind möglichst online, in Apps oder am Automaten zu kaufen sowie an Schaltern kontaktlos zu bezahlen. Auf touristische Reisen ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten. Das Schutzkonzept des ÖV setzt auf Eigenverantwortung und Solidarität der Kunden. Die Transportunternehmen verstärken Reinigung und Desinfektion und informieren zu den Verhaltensregeln. Der Schutz der Mitarbeitenden hat für die Unternehmungen im öffentlichen Verkehr ebenfalls höchste Priorität.
Der Schweizer ÖV baut sein Angebot ab 11. Mai 2020 schrittweise weiter aus Foto: Marcel Manhart
Mit dem seit 19. März 2020 gültigen Übergangsfahrplan haben die
Schweizer ÖV-Unternehmen auf vielen Strecken das Angebot reduziert. Entlang der Lockerungen der Corona-Massnahmen, die der Bundesrat am 16. April 2020 angekündigt hat, baut der ÖV
sein Angebot schrittweise wieder aus. Am 27. April 2020 erfolgte ein
erster Schritt. Am 4. Mai 2020 verstärken teilweise städtische Transportunternehmen ihr Angebot und am
11. Mai 2020 folgt eine deutliche Erhöhung des Fahrplanangebots, dieser weitere Angebotsschritt kommt
insbesondere Pendlerinnen und Pendlern auf vielbefahrenen Strecken entgegen. Anfang Juni 2020 folgt der nächste Angebotsschritt. Mit diesen Schritten trägt der Schweizer ÖV der Tatsache Rechnung,
dass aufgrund der Lockerung der Massnahmen des Bundes in Sachen Coronavirus wieder mehr Menschen unterwegs sind.
Die SBB wird per 11. Mai 2020 verschiedene Verbindungen im Fern- und Regionalverkehr wieder bedienen,
sodass die Züge auf zahlreichen Strecken wieder im gewohnten Takt verkehren:
- IR90 Brig–Lausanne–Genève-Aéroport: wieder mehrheitlich normaler Betrieb
- S40 Fribourg–Romont: Reaktivierung aller Leistungen
- S8 Palézieux–Payerne: Reaktivierung aller Leistungen
- Zürcher S-Bahn: S19: Reaktivierung aller Leistungen.
- Reaktivierungverschiedener Leistungen aus S20, S21 und S23
Bereits seit 27. April 2020 wurde das Angebot mit diesen Zügen erweitert:
- IC1 Zürich HB–Genève-Aéroport: Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Fribourg und Genève Aéroport
- IR70 Luzern–Zürich HB: Wiederherstellung des Halbstundentakts zwischen Zürich HB und Luzern
- IR75 Zürich HB–Weinfelden–Konstanz: Angebot zwischen Zürich HB und Kreuzlingen verstärkt
- IR17 Zürich HB–Olten–Bern: Halbstundentakt zwischen Olten und Bern über die Stammlinie via Burgdorf ist wiederhergestellt
- ZVV S19 Dietikon–Effretikon–Dietikon: Erhöhung des Angebots
- RE Annemasse–Genève–Lausanne–Vevey/St-Maurice: Halbstundentakt zwischen Genève und Vevey/St-Maurice.
Auch die Tochtergesellschaft TILO im Tessin plant ab dem 11.Mai 2020 eine Angebotserhöhung: Diese wird im Laufen der kommenden Woche im Detail kommuniziert. Damit verkehren die Züge auf
zahlreichen Strecken wieder im gewohnten Takt. Einen weiteren Angebotsschritt sieht die SBB für Anfang Juni 2020 vor, in Abhängigkeit von weiteren Lockerungsschritten des Bundesrates.
Wenn immer möglich werden durchgehende Reiseketten angeboten. Störungen und Anschlussbrüche sind in der ersten Phase nicht ausgeschlossen. Aktuelle Reiseinformationen sind im Online-Fahrplan ersichtlich, dieser ist per 1. Mai 2020 auf einem aktuell gültigen Stand.
Der Internationale Personenverkehr wird in Abstimmung mit den Partnerbahnen und im
Einklang mit den behördlichen Auflagen der Nachbarländer etappenweise hochgefahren. Nachtverbindungen an den Wochenenden sowie der touristische Verkehr bleiben weiterhin eingestellt. Auch
Services auf dem Zug wie Gepäcktransport (mit Ausnahme des Tür-zu-Tür Gepäckservices) und Gruppenreservationen werden vorerst nicht angeboten. Diese Angebote werden später wieder aufgenommen,
sobald es die Massnahmen des Bundes zulassen.
Billette online und kontaktlos bezahlen
Das Schutzkonzept für Reisende und Mitarbeitende erlaubt die Wiedereröffnung temporär geschlossener Billettschalter resp. die Ausweitung derer Öffnungszeiten. In den Fernverkehrszügen wird die
Billettkontrolle durch die Kundenbegleitung wieder aufgenommen. Kundinnen und Kunden sind gebeten, Billette weiterhin wenn möglich online, via Apps oder am Automaten zu kaufen und
an den Billettschaltern kontaktlos zu bezahlen.
Die Empfehlungen zum Abstandhalten und zur Hygiene des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben gültig und wichtig. Die Kundinnen und Kunden im öffentlichen Verkehr sind angehalten, sich an das
Schutzkonzept für den ÖV zu halten.
Dringend empfohlen: Hygienemasken und Vermeiden von Stosszeiten
Das ÖV-Schutzkonzept basiert auf den Empfehlungen des
Bundes zum Schutz der Gesundheit und macht das Reisen möglichst sicher. Wer pendeln muss, soll die Stosszeiten wenn möglich vermeiden und auf schwächer frequentierte Verbindungen ausweichen.
Die Transportunternehmen bitten Reisende, aufeinander Rücksicht zu nehmen und Distanz zu halten bei Haltestellen, vor Schaltern und an Billettautomaten, auf eine gute Verteilung in den Fahrzeugen
zu achten sowie Platz für Aussteigende zu lassen und eine Gasse zu bilden. Falls die Abstandsregel von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, wird gemäss den Vorgaben des BAG das Tragen einer
Hygienemaske dringend empfohlen. Informationen zur korrekten Verwendung von Hygienemasken sind auf der Internetseite des BAG auffindbar.
Eigenverantwortung und Solidarität, unterstützt von Transportunternehmen
Der ÖV ist ein offenes System und soll dies auch bleiben. Das Schutzkonzept setzt deshalb auf Eigenverantwortung und Solidarität. So versorgen sich Kundinnen und Kunden selbst mit
Hygieneartikeln. Wo immer möglich unterstützen die Transportunternehmen Reisende, so bei der guten Verteilung in Fahrzeugen oder durch ein möglichst grosses Platzangebot. Auf touristische Reisen
ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten.
Die Transportunternehmen verstärken die Reinigung, insbesondere von Kontaktflächen. Haltestangen, Haltegriffe und Tasten werden mehrmals täglich gereinigt und wo möglich auch die Reinigung
während der Reise intensiviert. Bestehen bleiben bereits getroffene Massnahmen der ÖV-Unternehmen wie die Öffnung aller Türen an Haltestellen (sofern dies technisch möglich ist) oder die
Schliessung der vordersten Türe und der vordersten Sitzreihe in Bussen. Neben den Fahrzeugen werden auch Reisezentren und weitere Kontaktpunkte intensiver gereinigt. Dazu gehören die
Billettautomaten, die Geldausgabeautomaten und die Schliessfächer.
Kunden haben die Möglichkeit, sich in den WC der Transportmittel, sofern vorhanden, und in den WC-Anlagen der Bahnhöfe die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen. Die kostenpflichtigen
Hygienecenter resp. WC-Anlagen der SBB in den Bahnhöfen Basel SBB, Bellinzona, Bern, Genève, Lausanne, Locarno, Luzern und Zürich HB können von den Reisenden ab dem 11. Mai 2020 bis auf Weiteres
kostenlos benützt werden. An den Eingängen zu den grössten Bahnhöfen werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Beim Eingang / Ausgang von Reisezentren sind Dispenser verfügbar. Um die
Einhaltung der Hygienevorschriften des BAG
sicherzustellen, werden in Grossbahnhöfen Anstehzonen bei Geschäften eingerichtet und die Benutzung von Liften auf eine Person beschränkt. Die Warteräume in den SBB Bahnhöfen bleiben bis auf
Weiteres zu; diejenigen, die heute noch offen sind, werden bis zum 11. Mai 2020 geschlossen.
Wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts ist eine gute Information zu Regeln und Verhaltensweisen. Kundinnen und Kunden werden mit einer Sensibilisierungskampagne über die Verhaltensregeln im ÖV
auf der ganzen Reisekette informiert. Vorgesehen sind Plakate, Piktogramme, Hinweise auf Bildschirmen und Durchsagen.
Schutz der Mitarbeitenden hat ebenfalls höchste Priorität
Höchste Priorität hat auch der Schutz der Mitarbeitenden: Neu tragen diese beim Kundenkontakt Hygienemasken, falls der Zwei-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Mitarbeitende im
Kundenkontakt werden daher mit Hygienemasken und Desinfektionsmitteln für den Selbstschutz ausgestattet. Für die Kunden gilt die Billettpflicht weiterhin, Kundenbegleiterinnen und -begleiter
werden bei der Kontrolle den SwissPass und Billette bis auf Weiteres nicht in die Hand nehmen. Im Verkauf an Schaltern kommen Plexiglasscheiben zum Einsatz. Mitarbeitende werden auf Einhaltung
der Hygiene- und Verhaltensregeln sensibilisiert.
Basis des ÖV-Schutzkonzepts sind die gesundheitlichen Vorgaben des Bundesrates. Es wurde erarbeitet von SBB und Postauto als Systemführerinnen ÖV-Schiene und Strasse, Schifffahrt und Seilbahnen,
in Absprache mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV) und Gesundheit (BAG). Das Schutzkonzept tritt am 11. Mai 2020 in Kraft. Es wird angepasst, wenn die Strategie des Bundesrats dies erfordert
oder wenn es während der Umsetzung nötig wird.
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