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Der öffentliche Verkehr in der Schweiz soll schrittweise wieder zur Normalität zurückkehren

Nach der Ankündigung des Bundesrates zur Lockerung der Corona-Massnahmen soll auch der öffentliche Verkehr, abgestimmt auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Schweiz, wieder zur Normalität zurückkehren. Der ÖV wird in den nächsten Wochen schrittweise das Angebot erhöhen. Erste regionale Anpassungen erfolgen ab 27. April 2020. Am 11. Mai 2020 folgt voraussichtlich die Rückkehr zum Normalbetrieb. Priorität haben ÖV-Angebote für Arbeitnehmende sowie Schülerinnen und Schüler.

SBB und PostAuto Schweiz erarbeiten derzeit Umsetzungs-Konzepte für die Rückkehr zum regulären Fahrplan-Angebot   

                                                                                                                                                                            Foto: Marcel Manhart

 

 

 

Wie bisher sind die SBB und die PostAuto Schweiz AG als Systemführerinnen mit Unterstützung des Bundesamts für Verkehr (BAV) verantwortlich dafür, dass die Massnahmen schweizweit abgestimmt und koordiniert umgesetzt werden. Die SBB und PostAuto Schweiz erarbeiten derzeit die benötigten Umsetzungs-Konzepte für die Rückkehr zum regulären Fahrplan-Angebot. Um die Gesundheit und die Sicherheit sowohl der Reisenden wie auch der Mitarbeitenden zu schützen, erarbeiten sie zudem ein Schutzkonzept zum ÖV.

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

 

Die SBB bereitet sich auf eine schrittweise Rückkehr zum regulären Fahrplan nach dem 26. April 2020 vor. Bis mindestens dahin gilt:

  • Wenn Sie auf den ÖV nicht verzichten können, konsultieren Sie bitte kurz vor jeder Reise den  Online-Fahrplan, da es im Übergangsfahrplan zu Ausfällen, Verspätungen und Anschlussbrüchen kommen kann.

  • Der internationale Personenverkehr ist eingestellt. Im grenzüberschreitenden Regionalverkehr werden einige Verbindungen nach wie vor betrieben.

  • Bitte kaufen Sie Ihre Billette digital (via SBB Website oder in der SBB Mobile App) und schützen Sie damit sich selber und das SBB Personal. 

 

Wann gilt wieder der reguläre Fahrplan?

 

Die SBB und weitere Transportunternehmen fahren bis zum 26. April 2020 in einem reduzierten Angebot. Während dieser Zeit ist die Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs sowie die Erschliessung von überlebenswichtigen Einrichtungen wie Spitälern und Lebensmittelläden weiterhin gewährleistet.

 

Die SBB plant seit dem Herunterfahren des Fahrplans die etappenweise Normalisierung. Geplant ist, das Angebot ab dem 27. April 2020 punktuell zu erhöhen. Weitere, umfangreichere Schritte folgen voraussichtlich ab dem 11. Mai 2020.

 

In den ersten Tagen der Rückkehr zum Normalbetrieb kann es zu Störungen und Anschlussbrüchen kommen, weil sich der komplexe Regelfahrplan des Schweizer ÖV wieder einpendeln muss. Bitte konsultieren Sie deshalb vor jeder Reise den Online-Fahrplan.

 

 

Was bedeuten diese Fahrplanwechsel für die SBB und die Bahnreisenden?

 

Bei diesen Massnahmen handelt es sich um die grössten Fahrplanwechsel (Reduktion und Wiederinbetriebnahme), die in so kurzer Zeit je umgesetzt wurden. Billette von Reisenden, die ihren Anschluss verpassen, bleiben uneingeschränkt gültig. Der Online-Fahrplan wird täglich aktualisiert, sobald die Fahrplanänderungen in den Systemen angepasst sind.

 

 

Welche Art von Verbindungen sind bis zum 26. April 2020 gestrichen?

 

Früh- und Spätverbindungen sind nicht von Einschränkungen betroffen. Diese Verbindungen sind sehr wichtig für Menschen, die Schicht arbeiten und somit auch für die Erschliessung der Schweiz und ihrer Regionen. Was wegfällt, sind viele Verbindungen mitten in der Nacht. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen ersatzlos aus. Mit allen diesen Reduktionen kann auch während dieser schwierigen Zeit die Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs sowie die Erschliessung von überlebenswichtigen Einrichtungen wie Spitälern und Lebensmittelläden weiterhin gewährleistet werden.

 

 

Informationen und Empfehlungen des BAG

 

Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben. Bei der Bewältigung der Pandemie liegt die Federführung für Verhaltens-Massnahmen und Empfehlungen auch in Bezug auf den ÖV beim BAG. In der ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus übernehmen im öV die SBB für den Schienenbereich und die PostAuto Schweiz AG für den Strassenbereich eine Systemführerschaft.

 

Das BAV sorgt mit verschiedenen Sondermassnahmen bei der Finanzierung und der Aufsicht für möglichst gute Rahmenbedingungen. Für Inhaber von ÖV-Abos wurde eine Entschädigungsregelung erarbeitet; federführend ist die Branchenorganisation Alliance Swiss Pass. Die einzelnen Verkehrsunternehmen sind für die verbindliche Umsetzung der Entscheide der Systemführerinnen verantwortlich. Dies gilt nicht nur bezüglich Angebotsdichte, sondern auch bezüglich Betrieb bzw. Produktion des ÖV-Angebots und damit Themen wie Hygienemassnahmen in den Fahrzeugen und Schutzmassnahmen für das Personal.

 

Seilbahnunternehmen sowie Schiffunternehmen, welche eine Grunderschliessung mit ÖV sicherstellen, werden durch den Systemführer Strasse (PostAuto) betreut.



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