Der Bahnhof Lausanne stösst an seine Kapazitätsgrenzen. Die Perrons sind nicht lang genug für 400-Meter-Züge, sie sind auch nicht breit genug. Insbesondere in den Spitzenzeiten ist in den Zugangsbereichen zu den Zügen die Kapazitätsgrenze erreicht. Ein umfassendes Modernisierungsprojekt zugunsten der Reisenden sorgt künftig für besseren Komfort und reibungsloses Umsteigen. Zudem werden die ÖV-Kundinnen und -Kunden sowie die Lausanner Bevölkerung im neuen Bahnhof Lausanne ein breites und attraktives Dienstleistungs- und Ladenangebot finden. Nachdem 2019 das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Baupläne genehmigte, wurden gegen diesen Entscheid zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erhoben. Diese hat das BVGer im November 2020 abgewiesen und nachdem bis Januar 2021 keine (noch möglichen) Einsprachen beim Bundesgericht mehr eingegangen sind, ist die Baubewilligung damit nun rechtskräftig geworden. Der Beginn der Hauptarbeiten ist für Sommer 2021 und der Abschluss aller Arbeiten für 2031 geplant.
Neue provisorische Perronverlängerung für 400-Meter-Züge am Gleis 4 Foto: Marcel Manhart
Im Rahmen des Projekts Léman 2030 vergrössern die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) den Bahnhof Lausanne und bauen ihn um, um den Herausforderungen der Mobilität der Zukunft zu entsprechen. Am 3. Juni 2019 genehmigte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Baupläne, wobei sich das Budget auf über 1,25 Milliarden Franken beläuft. Gegen diesen Entscheid wurden zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erhoben. Die Beschwerdeführer bestreiten die Zuständigkeit des BAV, die Pläne des Parkhauses/Gebäudes «Epinettes» und der Retailflächen zu genehmigen. Ihrer Auffassung nach sind die Gewerbeflächen zu gross und es werden die Lärmschutzvorschriften verletzt. Den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur beanstanden sie nicht.
Projektinhalt
- Verbreiterung und Verlängerung der Perrons auf 420 Meter nach Westen.
- Aufhebung eines Durchgangsgleises zugunsten der Verbreiterung von Perrons und Zugängen.
- Bau von drei neuen 17 bis 19 Meter breiten Unterführungen.
- Verbesserung der Zugänge zu den Zügen und der Publikumsbereiche.
- Koordination mit den Nachbarprojekten der SBB (Stellwerkerneuerung, Bahnhofsköpfe, Überwerfung und 4. Gleis Lausanne–Renens).
- Koordination mit den kantonalen und kommunalen Projekten (Musée cantonal des Beaux-Arts, m2/m3, Bahnhofplatz angrenzende Quartiere auf der Südseite).
- Optimale Eingliederung des Bahnhofs in die städtische Umgebung.
- Neuer multimodaler Hub auf und unter dem Bahnhofplatz, der bequemes Umsteigen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern ermöglicht: Zug, Metro (m2, m3), Bus, Auto und Velo.
Die Kosten werden auf rund 1300 Millionen Franken geschätzt (±10%). Die Finanzierung wird durch den Bund (Programm ZEB), den Kanton Waadt, die Stadt Lausanne und SBB Immobilien sichergestellt.
Terminkalender
- Januar 2021 – Baubewilligung rechtskräftig
- Sommer 2021 – Beginn der Hauptarbeiten
- 2024 – Neues Perron 1
- 2025 – Neues Perron 5
- 2026 – Neues Perron 4
- 2027 – Neues Perron 2; Verkehr mit 400 Meter langen Zügen möglich
- 2028 – Neues Perron 3; neue Unterführungen in der Mitte und im Westen sowie Inbetriebnahme der Metrolinie m2
- 2030 – Inbetriebnahme des neuen Bahnhofteils unter dem Bahnhofplatz
- 2031 – Inbetriebnahme der Unterführung im Osten sowie der Metrolinie m3
Mit dem Urteil A-3462/2019 vom 6. November 2020 weist das Bundesverwaltungsgericht die beiden Beschwerden gegen den Umbau des Bahnhofs Lausanne ab. Der Ausbau der Gewerbeflächen ist rechtskonform und entspricht dem politischen Willen, die eidgenössischen Finanzen zu entlasten. Ausserdem sind die künftigen Lärmemissionen gesetzeskonform. Nachdem keine (noch mögliche) Einsprache beim
Bundesgericht eingeganen ist, ist die Baubewilligung nun rechtskräftig.
Das Bundesverwaltungsgericht in Kürze
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) besteht seit 2007 und hat seinen Sitz in St. Gallen. Mit 74 Richterinnen und Richtern (66.25 Vollzeitstellen) sowie 355 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
(300.8 Vollzeitstellen) ist es das grösste eidgenössische Gericht. Es behandelt Beschwerden, die gegen Verfügungen von Bundesverwaltungsbehörden erhoben werden. In gewissen Bereichen überprüft es
auch kantonale Entscheide und es urteilt zudem vereinzelt erstinstanzlich in Klageverfahren. Das BVGer, das sich aus sechs Abteilungen zusammensetzt, erlässt im Durchschnitt 7500 Entscheide pro
Jahr.
Zuständigkeit des BAV
Das BVGer hat vorab die Plangenehmigungskompetenz des BAV hinsichtlich der Pläne des Parkhauses «Epinettes» und der neuen Retailflächen geprüft. Das Parkhaus ist hauptsächlich für die Zugpassagiere bestimmt, wobei auch Dritte es benutzen können, um zu den Geschäften und zum neuen Museums- und Kulturzentrum zu gelangen. Zudem wird das Parking der Abstützung der Gleise 8 und 9 und der Perrons 4 und 5 dienen. Was die geplanten Gewerbeflächen betrifft, so werden diese mit der Bahnhofinfrastruktur verbunden sein. Im Übrigen haben die Betreiber von Eisenbahninfrastrukturen das Recht, in den Bahnhöfen Retailflächen vorzusehen. Das Parkhaus «Epinettes» und die Retailflächen gelten somit als Eisenbahnanlagen, für deren Genehmigung das BAV zuständig ist.
Gewerbeflächen
Mit den Retailflächen in den grossen Bahnhöfen der Schweiz wird ein Ziel verfolgt, das der Bundesrat den SBB vorgegeben hat. Das Ziel ist es, den SBB die Erwirtschaftung von Gewinnen zu ermöglichen, die teilweise in die Eisenbahninfrastruktur reinvestiert werden müssen. Die rund sechzig Gewerbeflächen, die im Bahnhof Lausanne geplant sind, wurden gestützt auf die aktuelle und künftige Benutzung des Bahnhofs definiert und entsprechen dem, was in anderen grossen Bahnhöfen der Schweiz üblich ist. Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz wird somit nicht verletzt. Die Erstellung eines Einkaufszentrums an diesem Ort entspricht ebenfalls den Bedürfnissen der kantonalen Planung.
Lärmschutz
Der Ausbau des Bahnhofs und die Schaffung von Retailflächen werden eine Zunahme des Strassenverkehrs und des Lärms verursachen. Die vielen beschlossenen Schutzmassnahmen werden indessen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellen.
Um die Mobilität in der Genferseeregion zu verbessern führte die SBB am 23./24. Januar 2021 verschiedene Arbeiten zur Modernisierung des Netzes durch. Als Folge waren Fahrplanänderungen zwischen Lausanne und Genève-Aéroport unvermeidbar, da aufgrund dieser Bauarbeiten die Strecke nur eingeschränkt befahrbar war.
Die Züge auf der Ost-West-Achse der Linie IC1 St. Gallen - Zürich - Bern - Lausanne - Genève sind zwischen Lausanne (Ankunft zur Minute xx.40) und Genève bzw. Genève-Aéroport ausgefallen. Für die Weiterfahrt konnte der IR90 (Abfahrt zur Minute xx..47) mit Zwischenhalten in Morges und Nyon oder der RegioExpress (Abfahrt zur Minute xx.51) mit Zwischenhalten in Renens VD, Morges, Alaman, Rolle, Gland, Nyon und Coppet genutzt werden. Dasselbe Prozedere galt natürlich auch für die Gegenrichtung.
Die auf Gleis 5 eingefahrenen Züge (xx.40) des IC1 (hier im Video ein Bombardier Twindexx in Doppeltraktion) wurden weggestellt und anschliessend zur Abfahrt (xx.20) in Lausanne nach Bern - Zürich - St. Gallen auf Gleis 1 bereit gestellt.
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