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Für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz gilt ab 6. Juli 2020 eine Maskenpflicht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli 2020 vorgesehen.

Ab kommenden Montag gilt im Schweizer ÖV eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren          Foto: Marcel Manhart

 

 

 

Nachdem der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirusepidemie weitgehend aufgehoben hat, sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei kann der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli 2020, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen. Die angepasste Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert.

 

Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt. Mit seinem Entscheid reagiert der Bundesrat auch auf Empfehlungen von Experten und auf den Wunsch einiger Kantone. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) empfehlen ebenfalls das Tragen einer Maske, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann.

 

 

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten

 

Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Deshalb muss sich ab Montag, 6. Juli 2020, für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die neue Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

 

 

Einreisebeschränkungen bis am 20. Juli 2020 aufrechterhalten

 

Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 von den Empfehlungen des Rates der EU, die coronabedingte Einreisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 für 15 Staaten aufzuheben, Kenntnis genommen. Die Schweiz wird diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, jedoch erst per 20. Juli 2020 und mit Ausnahme von Serbien. Das EJPD beabsichtigt demnach auf dieses Datum hin Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen. China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist.

 

 

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

 

1. Wo überall gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen.

 

2. Gibt es für kleine Kinder und andere Personen Ausnahmen?

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen.

 

3. Muss ich auch eine Maske tragen, wenn der Zug oder Bus halb leer ist?

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Man weiss nicht im Voraus, wie viele Personen zusteigen werden. Angesichts des Berufsverkehrs sowie des Freizeitverkehrs in der Ferienzeit ist grundsätzlich mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen.

 

4. Welche Masken werden empfohlen? Kann ich auch eine selbstgenähte brauchen?

Im öffentlichen Verkehr können Sie Hygienemasken (chirurgische Maske, OP-Maske) oder industriell gefertigte Textilmasken tragen. Für Hygienemasken und industriell gefertigte Textilmasken gibt es Normen und Standards (www.empa.ch/web/remask, www.testex.com/de/communitymask). Textilmasken können Sie gemäss Angaben des Herstellers mehrmals waschen. Selbstgenähte Masken sind nicht empfohlen. Wichtig ist: Die Maske muss Mund und Nase bedecken, sonst ist sie wirkungslos.

 

5. Wenn ich keine Maske habe: Kann ich auch den Schal über Gesicht und Nase ziehen, oder sonst ein Tuch?

Nein, mit einem Schal oder Tuch wird die Maskenpflicht nicht erfüllt. Ein Schal schützt nicht ausreichend vor Ansteckung und hat auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung. Es soll eine Hygienemaske oder eine industriell gefertigte Textilmaske getragen werden.

 

6. Wie entsorge ich eine gebrauchte Maske korrekt?

Wenn Sie die Maske abziehen, fassen Sie möglichst nur die Schlaufen hinter den Ohren an und entfernen Sie die Maske so von Mund und Nase. Werfen Sie sie direkt in den Abfall. Fassen Sie Masken, die Sie irgendwo finden, nicht mit blossen Händen an. Waschen oder desinfizieren Sie sich die Hände, bevor und nachdem Sie gebrauchte Masken berührt haben.

 

7. Wo kann ich meine Maske verstauen, wenn ich aus einem öffentlichen Verkehrsmittel aussteige und sie später wiederverwenden möchte?

Einwegmasken sollten nicht wiederverwendet werden. Textilmasken sollten in einer Papiertüte oder einem Umschlag aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht mit der Aussenseite und die Maske nicht mit den Kleidern oder anderen Gegenständen (Handy usw.) in Berührung kommt.

 

8. Kann man Textilmasken zweimal hintereinander brauchen?

Ja, dabei sollte eine Textilmaske maximal für einen Tag, z. B. morgens und abends im Pendelverkehr getragen und danach gewaschen werden.

 

9. Warum wird nicht eine Kontaktliste geführt, statt für alle eine Maskenpflicht einzuführen?

Das Führen von Kontaktlisten ist im Bus oder Zug aus organisatorischen Gründen und wegen der hohen Fluktuation weder möglich noch sinnvoll.

 

10. Wer kontrolliert, ob die Fahrgäste eine Maske tragen?

Die Kontrolle und der Vollzug erfolgen durch das Zugpersonal und die Bahnpolizei bzw. Sicherheitsdienste.

 

11. Und wenn ich mich weigere, eine Maske zu tragen?

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Widersetzt sich eine Person den Aufforderungen der Sicherheitsleute und verlässt das Fahrzeug nicht, kann sie wegen Ungehorsam eine Busse bekommen (via normales Bussenverfahren, keine Ordnungsbusse).

 

12. Warum gibt es nicht überall im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht?

In öffentlichen Verkehrsmitteln sind viele Menschen über längere Zeit nahe beieinander, was das Risiko einer Ausbreitung erhöht. Zudem lassen sich die Kontaktdaten der anwesenden Personen nicht erfassen, was ein Contact Tracing verunmöglicht, wenn eine Person an COVID-19 erkrankt.

 

13. Über lange Zeit hielt das BAG an der Aussage fest, dass Masken gesunde Menschen im öffentlichen Raum nicht schützen. Warum werden sie jetzt trotzdem obligatorisch?

Wer eine Maske trägt, schützt die anderen. Wer infiziert ist, kann bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn auf engem Raum alle eine Maske tragen, wird jede Person von den anderen geschützt. Auch wenn damit kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet ist, verlangsamt sich so die Ausbreitung des Virus.



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Kommentare: 1
  • #1

    Mange Philippe (Montag, 06 Juli 2020 09:36)

    il faillais le faire il y a 6 mois en arrière c'est trop tard maintenant le gouvernement aurais du réagir beaucoup plus vite il faut pas attendre que le virus s'étende part tout maintenant il faut faire des dépistage dans tout les secteurs