Wegen des Fahrplans und des Rollmaterials muss die SBB für die kommenden zwei Jahren die Abfahrtszeit für den Direktzug Luzern – Zürich Flughafen um rund 30 Minuten verschieben. Grund für die Verschiebung sind die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn. Diese wirkt sich direkt auf die Zulaufstrecken an den Flughafen Zürich aus. Die Kantone Obwalden und Nidwalden haben sich bei der SBB gegen diese Verschiebung ausgesprochen. Die Verantwortlichen der Kantone und die SBB haben sich vergangene Woche über die zukünftige Anbindung von Luzern an den Flughafen Zürich unterhalten. Dabei wurden die Ergebnisse der Detailanalysen diskutiert. Die Kantone und die SBB kommen zum Schluss, dass für die kommenden zwei Jahre eine national austarierte Übergangslösung gefunden werden konnte, die für die Zentralschweiz auch zahlreiche Vorteile bietet.
Die Inbetriebnahme der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn hat auch Auswirkungen für den Luzerner InterRegio 70
Mit der Inbetriebnahme der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn ändert sich im Raum Zürich der Fahrplan stark – auch für den Fernverkehr. Die benötigte Trasse zwischen Zürich HB und Zürich Flughafen ist ab dem Fahrplanwechsel für den Zug ab Luzern zur gewohnten Zeit nicht mehr verfügbar.
Im Rahmen der Fahrplanvernehmlassung 2019 hat die SBB deshalb kommuniziert, dass mit dem Fahrplan 2019 der IR70 neu mit Abfahrt ab Luzern xx:10 nur bis Zürich HB verkehrt. Dafür verkehrt der IR75 mit Abfahrt in Luzern xx:35 bis Konstanz (mit Halt in Zürich Flughafen, aber ohne Halt in Oerlikon). Dies führt dazu, dass Reisende aus Engelberg und dem Kanton Nidwalden sowie aus dem Luzerner Hinterland zusätzlich in Zürich HB umsteigen müssen. Diese notwendige Fahrplananpassung wurde bereits im Rahmen der zukünftigen Entwicklung Bahninfrastruktur (ZEB) resp. im Rahmen des Referenzkonzepts des STEP Ausbauschritts 2025 vor einigen Jahren beschlossen und kommuniziert. Die Kantone Obwalden und Nidwalden haben sich mit einem Brief an die SBB gewandt, um diese Anpassung rückgängig zu machen.
In der Folge hatte die SBB zusammen mit den kantonalen Verkehrsdirektoren von Obwalden und Nidwalden die Situation analysiert und verschiedene alternative Lösungen geprüft. Die detaillierten Abklärungen zeigen auf, dass Konzept-anpassungen nicht möglich sind – zu gross sind die negativen Auswirkungen auf andere Regionen. Zusätzlich verfügt die SBB aktuell nicht über das benötigte Rollmaterial. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam beschlossen, die Direktverbindung Luzern – Zürich Flughafen ab 2019 für zwei Jahre um rund eine halbe Stunde zu verschieben.
Abfahrtszeiten in Luzern um eine halbe Stunde verschoben
Ab Dezember 2018 gibt es weiterhin zwei Verbindungen pro Stunde zwischen Luzern–Zug–Zürich Flughafen, eine davon ohne Umsteigen in Zürich. Für Reisende aus Luzern besteht somit nach wie vor eine Direktverbindung nach Zürich Flughafen. Neu fährt dieser Zug weiter nach Winterthur und Konstanz, was vielen Reisenden aus der Zentralschweiz zahlreiche Vorteile bietet: Die Tourismusregionen Luzern/Vierwaldstättersee und Konstanz/Bodensee sind neu stündlich direkt miteinander verbunden. Zudem besteht neu eine direkte Verbindung zum Wirtschafts- und Hochschulstandort Winterthur. Rotkreuz und Baar erhalten eine Direktverbindung zum Flughafen sowie nach Winterthur und Konstanz. Mit dem Fahrplan 2019 kann Oerlikon nicht mehr mit dem Flughafenzug direkt erreicht werden. Reisende müssen in Zürich Hauptbahnhof umsteigen. Um dies zu erleichtern, wird der Zug aus Luzern in Zürich grundsätzlich perronnah zum Zug nach Oerlikon halten.
Übergangslösung für zwei Jahre
Die Kantone und die SBB sind sich bewusst, dass sich Kunden umsteigefreie Verbindungen wünschen. Sie sind jedoch überzeugt, dass die aktuelle Übergangslösung die bestehenden Kundenbedürfnisse breit abdeckt und gemeinsam eine national ausgewogene Lösung gefunden werden konnte. Ab dem Fahrplan 2021 bestehen wieder die heutigen Direktverbindungen. Die SBB und die Kantone Obwalden und Nidwalden stehen weiterhin im engen Austausch, damit mögliche Feinanpassungen bereits im Laufe der Übergangsfrist vorgenommen werden können.
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