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Anpassungen bei der internationalen Zulassung neuer Züge und Lokomotiven

Heute muss ein neuer Zug, der für den Verkehr in mehreren Ländern vorgesehen ist, von jedem betroffenen Land zugelassen werden. Ab Juni 2019 wird diese Aufgabe bei der ERA (European Railway Agency) zentralisiert:  Diese Stelle wird alle Mehrländerzulassungen und die einheitliche Sicherheitsbescheinigung erteilen. Für nationale Anträge in der Schweiz bleibt das BAV (Bundesamt für Verkehr) die Bewilligungsbehörde. Die schweizerische Regelung soll nun entsprechend angepasst werden. Somit werden die Interoperabilität und für die Schweizer Bahnbranche eine effiziente Abwicklung internationaler Zulassungsanträge weiterhin sichergestellt.

ÖBB Siemens Railjet und SBB Bombardier Twindexx am Bahnhof Sevelen                                               Foto: Marcel Manhart

 

 

 

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat eine Revision der Eisenbahnverordnung (EBV) erarbeitet. Es sieht Ende Oktober vor, die Konsultation der Bahnbranche zu lancieren und die entsprechenden Unterlagen auf der Webseite des BAV zu publizieren (unter www.bav.admin.ch > Aktuell > Vernehmlassungen > Konsultationen des BAV). Die Branche wird dazu bis am 14. Dezember 2018 Stellung nehmen können. Im November ist ausserdem eine Infoveranstaltung geplant. Ziel der Anpassung der EBV ist die Aufrechterhaltung des gegenseitigen Marktzugangs Schweiz/EU sowie der Kompatibilität der Verfahren in den Bereichen Fahrzeugzulassung und Sicherheitsbescheinigung ab dem 16. Juni 2019.

 

Mit der technischen Säule des 4. EU-Bahnpakets gilt die ERA ab diesem Datum als zentrale Eisenbahnbehörde innerhalb der EU. Konkret werden alle Verfahren für Sicherheitsbescheinigungen (SSC) und Fahrzeugzulassungen (VA) im internationalen Verkehr künftig durch die ERA durchgeführt. Falls ein Antrag die Schweiz betrifft, muss sie das BAV anfragen, ob die schweizerischen Anforderungen erfüllt sind.

 

 

Für die Bahnbranche bringt das neue Modell folgende Hauptvorteile:

  • Die Schweizer Antragstellerinnen müssen für Mehrländerzulassungen von Lokomotiven und Triebzügen nicht mehr die Genehmigungen bei jeder nationalen Behörde einzeln einholen. Gleiches gilt für die Sicherheitsbescheinigung im internationalen Verkehr.
  • Die Kosten für Doppelprüfungen entfallen.

 

Die in die Konsultation geschickten Vorschriften betreffen insbesondere die Anträge für die internationalen Verkehre im Normalspurnetz. Für alle Anträge, die sich ausschliesslich auf die Schweiz beschränken, bleibt das BAV die Bewilligungsbehörde. Zudem wird neu das Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Prüfung verantwortlich sein, ob ein von der ERA oder vom BAV zugelassenes Fahrzeug mit der zu befahrenden Infrastruktur kompatibel ist.

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