Die Risiken für Bevölkerung und Umwelt durch den Transport von Benzin, Brenngas, Chlor und weiteren gefährlichen Gütern per Eisenbahn sind zurückgegangen. Das zeigt die Aktualisierung des Screenings, welches das Bundesamt für Verkehr (BAV) periodisch durchführt. Wo nötig, müssen die Bahnen Massnahmen zur Risikominderung prüfen und umsetzen.
Bevölkerung und Umwelt sind vor Schäden zu schützen, die bei Störfällen entstehen könnten Foto: Marcel Manhart
Alle wichtigen Bahnstrecken, auf denen gefährliche Güter transportiert werden, unterstehen der Verordnung über den Schutz vor Störfällen. Für sie müssen die Bahnen alle geeigneten und verhältnismässigen Sicherheitsmassnahmen treffen, um Bevölkerung und Umwelt vor Schäden zu schützen, die bei Störfällen entstehen können. Für die Beurteilung der Risiken hat sich in den letzten zwanzig Jahren das Screening-Verfahren als wirksames Instrument etabliert. Dabei werden die Risiken in Abhängigkeit von Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadenausmass ermittelt. Die Risiken sind unter anderem abhängig von der Häufigkeit der Transporte, den gefahrenen Geschwindigkeiten, aber auch der Bevölkerungsdichte entlang der Bahnstrecken. Das BAV aktualisiert die Screeningdaten alle drei bis vier Jahre.
Verglichen mit den Ergebnissen des letzten Screenings von 2014 ist das Gesamtrisiko für die Bevölkerung gesunken: 97,3 Prozent des Schienennetzes weisen akzeptable Risiken auf. 2,7 Prozent liegen im unteren Übergangsbereich. Weniger als 0,1 Prozent – das entspricht 1,8 Kilometer - liegen im oberen Übergangsbereich. Gemäss dem neuen Screening bestehen keine nicht akzeptablen Risiken.
Gegenüber den Ergebnissen des Screenings von 2014 ist der deutlichste Rückgang der Risiken beim Leitstoff Chlor festzustellen. Dies ist hauptsächlich auf die reduzierten Fahrgeschwindigkeiten für Chlortransporte zurückzuführen. Auf diese haben sich 2016 Wirtschaft, SBB und Behörden in der Gemeinsamen Erklärung II für noch sicherere Chlortransporte verständigt.
Die Schweiz ermittelt auch die Risiken für die Umwelt und nimmt dabei in Europa eine Vorreiterrolle ein. Hier wurden in 64 Segmenten Streckenabschnitte festgestellt, bei denen die Risiken vertieft abgeklärt werden müssen. In 16 dieser Segmente besteht Gefahr für das Grundwasser, in 48 Segmenten für die Oberflächengewässer. Seit dem Screening von 2014 haben die Risiken für die Umwelt ebenfalls abgenommen: Damals gab es noch 73 derartige Segmente.
Bei Streckenabschnitten mit erhöhten Risiken müssen die Bahnen in enger Zusammenarbeit mit den Behörden weitere Abklärungen treffen. Wo nötig, müssen sie Massnahmen zur Risikominderung prüfen und umsetzen. Diese können baulicher oder betrieblicher Natur sein.
Die Berechnungskapazitäten, die Möglichkeiten der Modellierung, der Stand der Technik, die Verfügbarkeit der Daten und das Verständnis der Phänomene, die zu Störfällen führen können, haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Für das Jahr 2021 ist deshalb eine umfassende Überarbeitung des Screenings angedacht. Das BAV will auch in Zukunft über ein leistungsfähiges Instrument verfügen, um das Risiko von Störfällen für die Bevölkerung und die Umwelt möglichst gut abschätzen zu können.
Sichere Durchführung von Gefahrguttransporten
Für die sichere Durchführung von Gefahrguttransporten müssen unterschiedliche Vorschriften beachtet werden. Adressaten dieser Vorschriften sind die Bahnunternehmen, Seilbahnen und Infrastrukturbeteiberinnen. Die Sektion Umwelt überwacht den Bereich Gefahrguttransporte. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit behandelt sie folgende Themen:
Transportvorschriften
Beförderungen gefährlicher Güter auf der Strasse, auf der Schiene, mit Seilbahnen und auf Gewässern unterliegen sowohl nationalen als auch internationalen Vorschriften. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung und Umsetzung dieser Regelungen.
Gefahrgutbeauftragte
Die Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) regelt Ernennung, Aufgaben, Ausbildung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten. Gefahrgutbeauftragte eines Unternehmens sind zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Sie beraten die Unternehmung zu allen Tätigkeiten, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zusammenhängen.
Störfallvorsorge
Die Störfallverordnung (StFV) soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen. Sie gilt u. a. für Eisenbahnanlagen, auf denen gefährliche Güter transportiert oder umgeschlagen werden.
Aufsicht im Bereich Gefahrgut
Das BAV überprüft regelmässig die Umsetzung der verschiedenen Vorschriften, die beim Transport gefährlicher Güter einzuhalten sind.
Gefahrgutumschliessungen
Die GGUV in Kraft seit 1. Januar 2013 regelt für alle Umschliessungen zur Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutumschliessungen) auf der Strasse sowie mit Eisenbahnen und Seilbahnen wie sie in Verkehr gebracht und geprüft werden müssen. Zudem macht sie Vorgaben über eine Marktüberwachung dieser Produkte.
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