Der Entscheid des Bundesrates, im öffentlichen Verkehr eine Maskentragepflicht einzuführen, wird von der ÖV-Branche getragen. Nach den ersten Tagen zieht die Rhätische Bahn (RhB) ein positives Fazit. Die Fahrgäste halten sich fast ausnahmslos an die Maskenpflicht. Die RhB unternimmt im Berufs- und im Freizeitverkehr grosse Anstrengungen, um den Schutz von Reisenden und Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dies erlaubt es, weitere Produkte und Erlebnisse wieder ins Angebot aufzunehmen.
Der Bernina Express Chur-Tirano ist bereits in Betrieb, ab 30. Juni folgt auch der BEX aus St. Moritz Foto: Marcel Manhart
Das Vertrauen in den öffentlichen Verkehr und die Lust auf Bahnreisen steigen: Seit der Wiederaufnahme des touristischen Verkehrs am 8. Juni 2020 und dem wieder hochgefahrenen Angebot sind wieder mehr Fahrgäste mit den Zügen der RhB unterwegs. Im Schnitt ca. 60 Prozent gegenüber vor der Coronakrise. Diese Zunahme und das Ausarbeiten von Schutzkonzepten für die verschiedenen Produkte ermöglichen es der RhB, ihr Angebot weiter hochzufahren.
Bernina Express von und nach St. Moritz wird wieder in Betrieb genommen
Erfreulicherweise unternehmen auch wieder mehr Leute eine Reise mit dem Bernina Express. Nach wie vor verkehrt ein Zugpaar je Richtung zwischen Chur und Tirano. Dank der kontinuierlich steigenden Nachfrage kann die RhB ab 30. Juli 2020, jeweils vom Donnerstag bis am Sonntag, auch den Betrieb des Bernina Express von St. Moritz nach Tirano und umgekehrt (Züge 973/974/975/976) wieder aufnehmen. Bereits seit dem 27. Juni 2020 ist der Bernina Express Bus wieder unterwegs, welcher zwischen Tirano und Lugano für Anschluss an den Bernina Express sorgt.
Touristische Angebote mit eigenem Schutzkonzept - Essen und Trinken erlaubt
Ab Juli finden auch beliebte Angebote wie die Zeitreise mit Gleisbauer Reto, die Abenteuerfahrten mit dem Kinder-Kondukteur Clà Ferrovia, die Baustellenführungen des Albulatunnels oder die Tschutschu-Bahn zum Landwasserviadukt wieder statt. Für jedes der touristischen Angebote hat die RhB entsprechende Schutzmassnahmen erarbeitet. Dies betrifft auch kulinarische Genussfahrten wie den Arosa Genussexpress oder die Gourmino-Speisewagen, die täglich auf der Albulalinie unterwegs sind. Bei diesen Erlebnissen kommen die Gastro-Schutzbestimmungen zur Anwendung. Sie erlauben das Essen und Trinken im öV, und die Maske kann während dieser Zeit entfernt werden. Bei einer Buchung von Charterwagen wie zum Beispiel der rollenden Bündnerstube Stiva Retica, dem Piano Bar-Wagen oder dem InnoTren gelten ebenfalls die Gastro-Schutzbestimmungen und es kann unter Berücksichtigung der Mindestabstände in diesen Fällen vom Tragen einer Maske abgesehen werden.
Grosses Engagement für Hygiene und Sicherheit: «Clean and Safe» unterwegs
Nach wie vor steht der Schutz der Fahrgäste und Mitarbeitenden an erster Stelle. Das von der öV-Branche erarbeitete Schutzkonzept orientiert sich an den Vorgaben und Hygiene- und Distanzregeln des Bundesrates. Die Reinigung der Züge wurde intensiviert. Mehrmals täglich werden Kontakt- und Oberflächen wie Haltestangen, Taster, Tische, Armlehnen sowie die WCs gereinigt und desinfiziert. Auch an den Bahnhöfen wird öfter gereinigt. Reisende haben die Möglichkeit, sich auch in den offenen WC-Anlagen der Bahnhöfe die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen. An bedienten Bahnhöfen wurden Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Als touristische Leistungsträgerin ist die RhB Teil der Kampagne «Clean and Safe», bei welcher die touristischen Betriebe und Anbieter mit weiteren Massnahmen ihre Gäste schützen und ihnen so einen angenehmen Aufenthalt in der Schweiz ermöglichen.
Das aktuelle ÖV-Schutzkonzept wurde mit der Maskenpflicht ergänzt
Die Sicherheit der Reisenden hat auch für die ÖV-Unternehmen höchste Priorität. Die Auslastung hat in den vergangenen Wochen zugenommen. Mit der Maskenpflicht zusätzlich zu den bisherigen Schutzmassnahmen kann die Prävention verstärkt werden. Die ÖV-Branche ist überzeugt, dass die Reisenden diese Vorgabe mittragen, um sich und andere zu schützen. Das per 6. Juli 2020 angepasste Schutzkonzept im öffentlichen Verkehr orientiert sich an den Massnahmen des Bundesrates und bleibt bis auf Weiteres bestehen. Es wird jeweils angepasst, falls die Strategie des Bundesrats dies erfordert oder falls es während der Umsetzung notwendig wird.
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