Inclusion Handicap hat im Januar 2018 eine Beschwerde zum neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug der SBB beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21. November 2018 darüber entschieden und bestätigt, dass der neue Zug die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt. Gemäss Gerichtsentscheid muss die SBB einzig den Nachweis erbringen, dass mindestens der Ein- und Ausstieg ins Rollstuhlabteil sowie in die Verpflegungszone beim Speisewagen eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweist. Dem wird die SBB nachkommen. Die übrigen zehn Rechtsbegehren hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Ab dem 9. Dezember 2018 werden die Züge fahrplanmässig eingesetzt.
Der neue SBB FV-Dosto erfüllt die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts Foto: Marcel Manhart
Es ist ein grosses Anliegen der SBB, dass ihre Züge barrierefreies Reisen ermöglichen. Deshalb wurden die Behindertenorganisationen auch bei diesem Projekt im Jahr 2008 aktiv in die Planung und Realisierung der Fahrzeuge einbezogen. Bereits im ersten Halbjahr 2011 konnten sie das 1:1 Holzmodell (Maquette) des Zuges begehen und mit dem Rollstuhl befahren. Der neue Zug bringt für mobilitätseingeschränkte Reisende zahlreiche Verbesserungen. Im Januar 2018 hat Inclusion Handicap eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wobei die Einstiegsrampe als nicht gesetzeskonform bemängelt und weitere vierzehn Anpassungen der Fahrzeuge beantragt wurden. Anfang November 2018 haben sich die SBB und Inclusion Handicap auf vier Massnahmen geeinigt, die ausserhalb des laufenden Beschwerdeverfahrens realisiert werden.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seinem Entscheid, dass der neue Zug die massgebenden Normen und die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt. Nach dem nun ergangenen Urteil muss die SBB einzig den Nachweis erbringen, dass pro Fahrzeug ein Ein- und Ausstieg bei Wagen mit Rollstuhlabteil sowie in die Verpflegungszone beim Speisewagen eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweist. Die SBB wird dem nachkommen. Der Zug wurde so konstruiert, dass an allen Zugängen das autonome Ein- und Aussteigen gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts möglich ist. Damit geht die SBB über das gesetzlich geforderte Minimum hinaus. Die weiteren zehn Rechtsbegehren von Inclusion Handicap hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die SBB begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die SBB legt auch weiterhin Wert auf eine aktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen im Bereich des barrierefreien Zugangs im öffentlichen Verkehr.
Einsatz der neuen Züge ab Fahrplanwechsel
Seit dem 26. Februar 2018 setzt die SBB die Züge im Rahmen der Einführungsphase ein. Bis heute wurden über 1000 Fahrten mit rund 200'000 Kundinnen und Kunden durchgeführt. Im Rahmen dieser Betriebseinführung werden auch Überprüfungen und Optimierungen des Fahrkomforts (Laufruhe, Klima, Akustik) vorgenommen. Der neue Zug hat bezüglich Laufruhe, insbesondere in tieferen Geschwindigkeitsbereichen, aktuell noch Verbesserungsbedarf. Bisher wurden umfangreiche Datenerhebungen und Messfahrten durchgeführt. Nun ist Bombardier daran, die nächsten Massnahmen zu definieren.
Die Züge werden ab dem 9. Dezember 2018 auf der IC1 Linie zwischen St. Gallen und Genf sowie als Interregio zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel (IR13/IR37) fahren. Die Züge verkehren als bis zu 400m lange Kompositionen und bieten rund 1300 Sitzplätze. Sie verfügen über eine helle und grosszügige Innenausstattung, Steckdosen an jedem Sitzplatz in der 1. und 2. Klasse, rollstuhlgängige Abteile und Toiletten, WCs mit Wickeltischen sowie Kinderwagen- und Veloplätze über den Zug verteilt. Die Intercity-Ausführung verfügt zudem über einen Familien- und Speisewagen.
SBB investiert erhebliche Mittel in die Behindertentauglichkeit ihrer Züge
Die SBB nimmt das Thema Behindertengleichstellung sehr ernst. Sie investiert erhebliche Mittel in die Behindertentauglichkeit ihrer Züge und, wo nötig, in ergänzende Hilfe. So unterhält die SBB das SBB Call Center Handicap, das mobilitätseingeschränkten Kundinnen und Kunden bei der Planung und Durchführung von Zugreisen zur Seite steht. Reisende im Rollstuhl, Geh- und Sehbehinderte sowie geistig Behinderte erhalten kostenlose Unterstützung beim Ein- und Aussteigen. Allein im Jahr 2017 organisierte die SBB für rund 9 Millionen Franken über 142'000 solcher Einsätze. Dafür standen schweizweit 77 Mitarbeitende im Einsatz. Die SBB geht oftmals bei der Umsetzung über das gesetzlich Geforderte und die in den Nachbarländern/der EU geltenden Standards hinaus. Aktuell können 78 Prozent aller möglichen Verbindungen mit dem Rollstuhl genutzt werden, d.h. entweder selbständig oder mit Unterstützung von Mitarbeitenden der SBB. Per Ende 2017 waren mehr als die Hälfte aller SBB-Bahnhöfe barrierefrei, wovon 76 Prozent der Reisenden profitieren.
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