Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss für einen weiteren Abschnitt des Grossprojekts Rhein-Ruhr-Express (RRX) erteilt. Der Planfeststellungsabschnitt 5b umfasst die Ausbaumassnahmen auf dem Bochumer Stadtgebiet. Damit liegt nun nach Köln, Leverkusen, Langenfeld und Essen auf dem fünften Abschnitt Baurecht vor.
RRX auf der Linie RE11 am Bochumer Hauptbahnhof Foto: Marcel Manhart
Der Beschluss wird ab heute Montag, 07. September 2020 bis Sonntag, 20. September 2020 bei der Stadt Bochum (im Foyer des technischen Rathauses, Hans-Böckler-Str. 19, Bochum) der Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt. Online steht er auf der Website www.rheinruhrexpress.de zum Download zur Verfügung.
Der Abschnitt 5b verläuft quer durch Bochum von der Stadtgrenze zu Essen bis zur Stadtgrenze zu Dortmund. Insgesamt umfasst er rund 17 Kilometer Strecke. Für den geplanten 15-Minuten-Takt des RRX sind im Bochumer Hauptbahnhof Anpassungen an Weichen und an der Signaltechnik sowie die Verlängerung des Bahnsteigs 2 nötig. Ausserdem erfordert die Taktverdichtung den Bau einer Verbindungskurve von der S-Bahn auf die Strecke nach Witten in Bochum-Langendreer. Durch die Verlagerung von Regionalzügen von den Fernbahngleisen auf die S-Bahn-Gleise und den Einbau von zusätzlichen Weichen im Bereich Bochum Hbf, kann der RRX auf den Fernbahngleisen verkehren, ohne dass zwei zusätzliche durchgehende Gleise gebaut werden müssen. Hierdurch wird der Eingriff in die Umwelt und die angrenzenden Flächen so gering wie möglich gehalten.
Im Ausbaubereich am Hauptbahnhof Bochum und in Bochum-Langendreer ist der Neubau von insgesamt drei Schallschutzwänden mit Höhen bis zu vier Metern vorgesehen. Gebäude, die trotz dieser Massnahme weiterhin über den entsprechenden Grenzwerten liegen, haben Anspruch auf passiven Schallschutz und werden postalisch informiert.
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