Mit dem Ausbauschritt 2035 hat das Parlament 2019 zahlreiche Ausbauten auf dem Schweizer Schienennetz beschlossen. Nun hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) das dazu gehörende Angebotskonzept 2035 aktualisiert. Dieses zeigt, wo und wie oft per 2035 welche Bahnverbindungen angeboten werden können. Das Angebotskonzept 2035 wird im Laufe der kommenden Jahre noch zahlreiche Änderungen erfahren, ehe der definitive Fahrplan 2035 daraus abgeleitet wird.
Das Angebotskonzept 2035 berücksichtigt neu beispielsweise auch die «Ligne directe» La Chaux-de-Fonds - Neuchâtel
Bereits im Jahr 2018 hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit der Botschaft des Bundesrates für den Bahn-Ausbauschritt 2035 den ersten Entwurf eines Angebotskonzeptes 2035 publiziert. Im Angebotskonzept wird abgebildet, wo Stunden-, Halbstunden- und Viertelstundentakte vorgesehen sind, ebenso wo Direktverbindungen, Fernverkehrshalte und Regionalzüge angedacht sind.
2019 hat das Parlament zum Ausbauschritt 2035 Investitionen von 12,89 Milliarden Franken bewilligt. So kann das Angebot sowohl im Fern- wie auch im S-Bahn-Verkehr weiter verdichtet und an die stark steigende Nachfrage angepasst werden. Ermöglicht werden auch Ausbauten bei Privatbahnen und Express-Verbindungen für den Güterverkehr.
Für die Verbesserungen sind rund 200 grössere und kleinere Infrastrukturausbauten nötig. Darunter fallen etwa eine Direktverbindung La-Chaux-de-Fonds - Neuchâtel, der Brüttenertunnel, der Zimmerberg-Basistunnel II, der Ausbau des Lötschberg-Basistunnels, Ausbauten zwischen Yverdon, Lausanne und Genf sowie für den Raum Ostschweiz und den Knoten St. Gallen. Ebenso werden verschiedene Bahnhöfe modernisiert und neue Haltestellen gebaut. Ein Teil der Mittel soll weiter für Querschnittsbereiche wie behindertengerechte Perronanlagen oder Abstellanlagen eingesetzt werden. Die Finanzierung läuft über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes.
Nach der Beratung und Verabschiedung des Ausbauschritt 2035 durch das Parlament hat das BAV jetzt den Entwurf angepasst. Berücksichtigt wurden die zusätzlichen vom Bundesparlament beschlossenen Infrastrukturmassnahmen, aber auch Optimierungsanträge seitens der Kantone und Transportunternehmen. Zudem wurden die Angebote aller Privatbahnen sowie zwischenzeitliche Projektanpassungen in das aktualisierte Angebotskonzept 2035 aufgenommen.
Ein Beispiel für eine Ergänzung mit neuer Infrastruktur gegenüber dem Entwurf stellt die Berücksichtigung der «Ligne directe» dar: die Neubaustrecke zwischen La Chaux-de-Fonds und Neuchâtel. Diese ermöglicht viertelstündlich Shuttlezüge mit kürzerer Reisezeit zwischen Le Locle und Neuchâtel.
Anträge der Kantone und Transportunternehmen
Zahlreiche von den Kantonen und Transportunternehmen eingereichten Optimierungsanträge des im Jahr 2018 publizierten Angebotskonzepts konnten gutheissen werden, da sie keine weiteren Infrastrukturen als die bereits beschlossenen benötigen Oft ging es dabei um kleine Anpassungen, etwa um Anschlüsse zu verbessern.
In einigen Fällen hätten die Verbesserungsanträge jedoch negative Auswirkungen auf andere Regionen: Etwa wenn sich ein zusätzlicher Halt nur mit dem Verzicht auf einen anderen Halt realisiert lässt oder grosse betriebliche Nachteile für das Transportunternehmen zur Folge hat. Solche Anträge wurden nicht berücksichtigt. Nach Möglichkeit wird bis zur nächsten Aktualisierung an Alternativlösungen gearbeitet. Verworfen wurden auch Anträge, für die zusätzliche, nicht beschlossene Ausbauprojekte nötig wären. Überdies werden auf wenigen Strecken, zum Beispiel zwischen Lausanne und Bern oder zwischen Lausanne und Brig, die Angebotskonzepte weiter optimiert.
Planungsgrundlage
Das Angebotskonzept ist die Grundlage für die Erarbeitung des Netznutzungskonzepts 2035, auf welchem wiederum die Netznutzungspläne für die einzelnen Fahrplanjahre und die konkreten Fahrpläne basieren. Das Angebotskonzept 2035 wird auch in Zukunft regelmässig aktualisiert werden. Es kann damit bis zur Einführung der Angebote weitere Optimierungen erfahren. Beim Angebotskonzept 2035 handelt es sich damit nicht bereits um den Fahrplan für das Jahr 2035. Vielmehr dient es als Grundlage für die Erarbeitung der künftigen Fahrpläne und als Zielkonzept für die Umsetzung der beschlossenen Infrastrukturmassnahmen.
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