Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen haben geprüft, ob auf den drei Zahnradbahnlinien Altstätten Stadt−Gais, Rorschach Hafen − Heiden und Rheineck − Walzenhausen sinnvolle Alternativen zum heutigen Bahnangebot möglich sind. Die Ergebnisse liegen nun vor. Für jede der drei Linien gibt es unterschiedliche Lösungen.
Dieses Bild im auf 800 m.ü.M. gelegenen Luftkurort Heiden ist am 5.5.2019 entstanden Foto: Marcel Manhart
Die Bahnlinien Altstätten Stadt − Gais, Rorschach Hafen − Heiden und Rheineck − Walzenhausen weisen seit Jahren eine rückläufige Nachfrage und sinkende Kostendeckungsgrade auf. Ausserdem stehen in den nächsten Jahren grössere Investitionen in die Erneuerung der Infrastruktur und teilweise auch der Fahrzeuge an. Deshalb haben die Kantone Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen in Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr sowie den Appenzeller Bahnen alternative Betriebskonzepte für die drei Bahnlinien geprüft. Diskutiert wurden die Zwischenschritte und Ergebnisse jeweils in einer Begleitgruppe, in der auch die Gemeindepräsidenten der betroffenen Gemeinden sowie Vertreter aus den Tourismusorganisationen dabei waren. Der Ergebnisbericht wie auch eine touristische Potenzialstudie der Fachhochschule Graubünden liegen vor und sind ab sofort auf www.ar.ch/zahnradbahnlinien aufgeschaltet.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile haben die beiden Kantone Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr nun Entscheide gefällt.
Altstätten Stadt − Gais bis 2035
Die Bahn Altstätten Stadt bis Gais wird ca. bis ins Jahr 2035 fahren; also bis zum Ende des Lebensalters der Fahrzeuge. Dann wird die Strecke auf einen wirtschaftlich günstigeren Busbetrieb oder eine andere alternative Betriebsform umgestellt. Bis dahin ist die Infrastruktur durch die Appenzeller Bahnen soweit zu unterhalten, dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Wie die Potenzialanalyse zeigt, ist die touristische Bedeutung dieser Linie klein, da sie nicht an den Bahnhof Altstätten angeschlossen ist. Im Gegensatz zur Bahn wäre mit dem Bus eine Direktverbindung zum Bahnhof Altstätten möglich.
Rorschach Hafen − Heiden weiterhin
Der Bahnbetrieb von Rorschach Hafen nach Heiden wird weitergeführt. Die touristische Bedeutung der Linie wiegt den Vorteil einer Umstellung auf Bus mehr als auf. Die Einstellung des Bahnbetriebs wäre für die Region und den Tourismus schlecht, denn die Bahn hat Zubringer von Schiene, Strasse und Bodensee-Schifffahrt. Mit dem Bus könnte zwar ein grösseres Gebiet entlang der Strecke erschlossen werden. Dafür wären aber zwei Busverbindungen notwendig und Wienacht hätte keinen direkten Anschluss mehr nach Rorschach. Zudem steigen die Chancen, dass ab 2022 mit der Verlängerung der IC-Züge nach Rorschach wieder attraktivere Anschlüsse in Richtung St.Gallen und Zürich möglich werden. Dies würde sich positiv auf die Frequenzen auswirken.
Automatisierte Bahnlösung für Rheineck−Walzenhausen
Der Handlungsbedarf für die Linie Rheineck − Walzenhausen ist hoch, denn das Fahrzeug könnte altersbedingt jederzeit ausfallen und müsste ersetzt werden. Die Appenzeller Bahnen prüfen, ob die Bahn als automatisierte Zahnrad- oder Seilbahn weitergeführt werden kann. Das wäre auch aus touristischer Sicht zusammen mit der Zahnradbahn Rorschach Hafen‒Heiden und der Schifffahrt interessant. Automatisierte Bahnlösungen haben zudem tiefere Betriebskosten und eine Verdichtung des Angebots ist jederzeit und mit geringen Mehrkosten möglich. Wenn diese Abklärungen die Zweckmässigkeit oder die Finanzierbarkeit einer automatisierten Lösung infrage stellen, würde als Option ein erweitertes Buskonzept Heiden – Walzenhausen – St.Margrethen mit dichterem Takt und besseren Anschlüssen auf S-Bahn und Fernverkehrszüge in St.Margrethen geprüft.
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und St.Gallen schliessen nun bis Ende Jahr eine Vereinbarung mit den Appenzeller Bahnen zur Weiterentwicklung der drei Linien ab. Darin werden unternehmerische und kommunikative Massnahmen je Linie festgelegt. In einer zweiten Vereinbarung regeln die Kantone mit den betroffenen Gemeinden die Modalitäten, falls die Mindest-Kostendeckungsgrade trotz der Massnahmen nicht erreicht werden.
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