Die Verwaltungsräte der Frauenfeld-Wil-Bahn (FWB) und der Appenzeller Bahnen (AB) haben entschieden, die Fusion der beiden Bahnen näher zu prüfen. Ziel ist, bis Ende Jahr die Grundlagen für einen Entscheid auszuarbeiten. Falls die Vorprüfungen positiv ausfallen, werden die Verwaltungsräte den Generalversammlungen von FWB und AB vom Juni 2021 die Fusion beantragen.
AB und FWB arbeiten bereits seit 2003 eng zusammen Foto: Appenzeller Bahnen
Die beiden regional stark verankerten Meterspurbahnen arbeiten seit 2003 eng zusammen. Die Appenzeller Bahnen führen in einem Mandatsauftrag die Geschäfte für die Frauenfeld-Wil-Bahn. Durch die gemeinsame Geschäftsführung können bereits jetzt Synergien in verschiedenen Bereich genutzt werden. Analysen haben gezeigt, dass mit einem rechtlichen Zusammengehen weitere Vereinfachungen umgesetzt und Optimierungen erreicht werden können. Eine Fusion führt auch zur Reduktion von Geschäftsrisiken, welchen die beiden Bahnen ausgesetzt sind.
Optimierungen
Bei der FWB sind die strategischen Schritte in der Infrastruktur und bei der Fahrzeugflotte weitgehend umgesetzt oder die Planung ist bereits weit fortgeschritten. Der Handlungsspielraum in den Bereichen Angebot, Vertrieb, Tarif und Sortiment ist bei beiden Bahnen beschränkt. Parallele Strukturen sind in der Weiterentwicklung des Kerngeschäftes nicht mehr zeitgerecht. Mit einem Zusammenschluss werden die Leistungen für die öffentliche Hand vorteilhafter erbracht, was letztlich zu einer finanziellen Entlastung und zu administrativen Vereinfachungen führen wird.
Abstimmung im Juni 2021
Bis im Herbst wollen die beiden Bahnen die Grundlagen für die Fusion ausarbeiten und die strategischen Fragen klären. Ziel ist dabei die Beibehaltung der Marken und des Erscheinungsbildes der FWB sowie eine Thurgauer Vertretung in den künftigen Gremien. Falls diese Vorprüfungen positiv ausfallen, werden die Verwaltungsräte den Generalversammlungen von FWB und AB vom Juni 2021 die Fusion beantragen.
Die Haupteigner beider Bahnen sind der Bund (AB und FWB), die Kantone Appenzell Innerrhoden (AB), Appenzell Ausserrhoden (AB), St.Gallen (AB und FWB) und Thurgau (FWB), die Städte St.Gallen (AB), Wil (FWB) und Frauenfeld (FWB) sowie zahlreiche Gemeinden und Bezirke. Ein sehr geringer Teil der Aktien ist im Besitz von zahlreichen Privataktionärinnen und -aktionären.
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