Schlussbericht der SUST über die Kollision  vom 20. Februar 2015 in Rafz

Am 20. Februar 2015, wenige Sekunden nach 06:40 Uhr, fuhr eine S-Bahn in Rafz aus dem Gleis 4 in Richtung Schaffhausen ab und beschleunigte. Am Signal C4 wurde durch die Zugsicherung eine Zwangsbremsung ausgelöst. Die Zugspitze der S-Bahn kam vor dem Herzstück der Weiche 14 zum Stehen. Ein Interregio fuhr von Bülach herkommend in Rafz über das Gleis 5 Richtung Schaffhausen. Auf der Ausfahrseite des Bahnhofs kollidierte kurz vor 06:41 Uhr der Interregio seitlich mit der im Lichtraumprofil seiner Fahrstrasse stehenden S-Bahn.

Luftaufnahme der Unfallstelle am 20. Februar 2015 beim Bahnhof Rafz                                                                          Foto: SUST

 

 

Am 20. Februar 2015, wenige Sekunden nach 06:40 Uhr, fuhr eine S-Bahn in Rafz aus dem Gleis 4 Richtung Schaffhausen ab und beschleunigte. Am Signal C4 wurde durch die Zugsicherung eine Zwangsbremsung ausgelöst. Die Zugspitze der S-Bahn kam vor dem Herzstück der Weiche 14 zum Stehen.

 

Ein Interregio fuhr von Bülach herkommend in Rafz über das Gleis 5 Richtung Schaffhausen. Auf der Ausfahrseite des Bahnhofs kollidierte kurz vor 06:41 Uhr der Interregio seitlich mit der im Lichtraumprofil seiner Fahrstrasse stehenden S-Bahn. Die Lokomotive und alle fünf Wagen des Interregio entgleisten nach rechts und kamen in Fahrtrichtung rechts neben dem Bahntrassee und nach der dort vorhandenen Strassenunterführung zum Stehen.

 

Es wurden zwei Personen des Bahnpersonals schwer und vier Fahrgäste leicht verletzt. Es entstand grosser Sachschaden an Eisenbahnfahrzeugen und Bahninfrastruktur. Ein die Strassenunterführung benutzendes Auto wurde durch herabfallenden Schotter beschädigt.

 

 

Beteiligten Schienenfahrzeuge

  • RABe 514 046
  • Re 460 087
  • Apm 234
  • Bpm 271, 281, 282 und 285

 

Ursachen


Die Kollision ist darauf zurückzuführen, dass der Lokführer der S-Bahn sich dazu verleiten liess, unter falschen Annahmen bei „Halt“ zeigendem Signal abzufahren.

 

Die folgenden Faktoren wurden in der Untersuchung als kausal erkannt:

  • Die Art der Zusammenarbeit im Führerstand, die eine gegenseitige Kontrolle vortäuschte und damit das zeitgerechte Erkennen des Fehlers verunmöglichte.
  • Die vorhandene Sicherheitsausrüstung konnte den Unfall nicht verhindern, weil sie keine Abfahrverhinderung für erstmals nach neuer Inbetriebnahme abfahrende Züge beinhaltete.
  • Die Möglichkeit, die S-Bahn soweit zu beschleunigen, dass sie durch die Zugsicherung nicht mehr vor dem Gefahrenpunkt angehalten werden konnte.

Die Untersuchung hat folgende Faktoren ermittelt, die einzeln oder in Verbindung miteinander zum Unfall beigetragen haben:

  • Eine aussergewöhnliche Verkehrssituation aufgrund von Verspätungen.
  • Die unterschiedliche Leuchtintensität von Signalen, die eine Verwechslung erleichterten.
  • Das zufällige, zeitliche Zusammenfallen von Signalstellungen, die vom betreffenden Lokpersonal irrtümlich auf den eigenen Zug bezogen wurden.
  • Das Vorhandensein schwieriger Beleuchtungsverhältnisse, die die Zuordnung der Signale erschwerte.
  • Der selbstauferlegte Zeitdruck.

 

Sicherheitsempfehlungen


Im Rahmen der Untersuchung werden im Schlussbericht der SUST, in Kapitel 4, sechs Sicherheitsempfehlungen und zwei Sicherheitshinweise ausgesprochen.

Download
SUST Schlussbericht zum Unfall vom 20. Februar 2015 in Rafz
2015022001_SB.pdf
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